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Für Tierhalter

Informationen für Ihren Besuch

Wir versuchen hiermit, häufig gestellte Fragen im Vorab zu beantworten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder sich für zusätzliche Themen interessieren, zögern Sie bitte nicht, uns per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren.

  • Anpassung der Gebührenordnung
  • Sprechstunde
  • Notfall
  • Behandlungskosten
  • Apotheke
  • Überweisungsklinik
  • Unterlagen des Patienten
  • Wartezeiten
  • Wildtiere und Fundtiere

Anpassung der Gebührenordnung

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) tritt am 22. November 2022 in Kraft. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung.

Inhalt der GOT ist ein Verzeichnis, das die Gebühren der einzelnen Positionen einer Behandlung auflistet.

Allgemeine Bestimmungen hierzu sind:

  • Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden (beispielsweise aufgrund von Spezialisierungen der Tierärztinnen und Tierärzte oder Hochwertigkeit und Modernität der Geräteausstattung (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall, Labor etc.).
  • Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist unzulässig.
  • Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.

Auf der Seite got-anpassung.de erhalten Sie weitere Informationen.


 

Sprechstunde

Sprechstunde

Für die Sprechstunde stehen zehn voll ausgestattete Behandlungszimmer zur Verfügung sowie ein weiträumiger klimatisierter Wartebereich mit getrennten Zonen für Hunde und Katzen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich während der Wartezeit im Freien aufzuhalten und über einen „Pager“ aufgerufen zu werden.

Um ausreichend Zeit für den einzelnen Patienten zu haben, bieten wir ausschließlich eine Terminsprechstunde an.

Die Öffnungszeiten der Klinik sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr.
Die Sprechstunde beginnt um 9:00 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Sprechstunde und bringen Sie alle Unterlagen der bisher erfolgten Untersuchungen mit.

Notfall

Notfall

Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihrem Tier für lebensbedrohliche Notfälle rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Notdienst (wochentags zwischen 19:00 Uhr und 08:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) keine reguläre Sprechstunde ist und daher nur im Notfall in Anspruch genommen werden sollte. Informieren Sie sich zuerst bei Ihrem Haustierarzt, ob dieser ebenfalls einen Notdienst anbietet.

Anzeichen für einen Notfall sind z.B. Atemnot, Schock, Krampfgeschehen, Körpertemperatur über 40 °C oder unter 37 °C, Bewusstlosigkeit, Lähmungen, starke Schmerzen, Koordinationsstörungen, offene Wunden, Blutungen.
 

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Bitte kündigen Sie das Eintreffen eines Notfalls immer telefonisch an unter 069 / 300 651 550.
  • Unser Notdienst ist hoch frequentiert, daher kann es zu sehr langen Wartezeiten kommen.
  • Die Behandlung der Notfallpatienten erfolgt nicht unbedingt nach der Reihenfolge, sondern nach der medizinischen Dringlichkeit.
  • Behandlungen im Notdienst unterliegen laut der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einem deutlich höheren Satz.

Für weniger dringliche Erkrankungen bitten wir Sie, einen Termin in unserer regulären Sprechstunde zu vereinbaren. Hier können sich unsere Spezialisten ausreichend Zeit nehmen. (Sie erreichen uns Mo – Fr zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr.)

Behandlungskosten

Behandlungskosten

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die für jeden Tierarzt verbindlich ist. Bitte beachten Sie, dass im Notdienst ein höherer Satz abgerechnet wird.

Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch vor der Behandlung eine Kosteneinschätzung ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass es hier immer zu Abweichungen kommen kann, da sich bei unklaren Krankheitsbildern nie der exakte Verlauf planen bzw. vorhersehen lässt.

Natürlich streben wir immer an, die Kosten möglichst genau einzuschätzen. Bei einem stationären Aufenthalt teilen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit den aktuellen Kostenstand mit.

Die Abrechnung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher ist es üblich, die Rechnung nach der Behandlung bzw. bei Abholung direkt bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte zu begleichen.

In Ausnahmefällen und bei hohen Beträgen ist eine Zahlung per Rechnung bzw. Ratenzahlung möglich. Diese muss jedoch vor der Behandlung oder Operation mit dem behandelnden Tierarzt bzw. dem Empfangspersonal besprochen werden. Eine positive Bonität, ebenso wie ein gültiger deutscher Personalausweis bzw. eine gültige Meldebestätigung ist hierfür Voraussetzung und wird in diesem Zusammenhang geprüft. Für eine Zahlung auf Rechnung werden Ihre Daten an die BFS health finance GmbH weitergeleitet.

Kunden, die eine Tier-Krankenversicherung abgeschlossen haben, möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung vornehmen können. Es ist allgemein üblich, dass der Tierhalter für die Behandlungskosten in Vorkasse tritt.  

Apotheke

Apotheke

Die Apotheke in der Tierklinik Kalbach steht Ihnen zu den normalen Geschäftszeiten der Klinik zur Verfügung (Montag bis Freitag 8:00 – 19:00 Uhr). Hier können Sie Medikamente und medizinische Futtermittel erwerben.

Gemäß neuem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist die Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der in der Tierklinik Kalbach untersuchten und behandelten Tiere erlaubt. 

Nicht erlaubt ist die Abgabe von Arzneimitteln aufgrund des Rezepts eines externen Tierarztes. Hierzu ist eine vorherige Untersuchung und Diagnosestellung in der Tierklink Kalbach erforderlich. 

Wenn eine Dauermedikation von Ärzten aus der Tierklinik Kalbach verschrieben wurde, empfiehlt es sich das Empfangspersonal im Vorfeld telefonisch zu informieren, damit die Medikamente bereitgestellt werden können.

Überweisungsklinik

Überweisungsklinik

Die Tierklinik Kalbach versteht sich als Überweisungsklinik. Wir sind für spezielle Diagnostik, Operationen, stationäre Aufnahmen und Notfälle zuständig. Für andere medizinische Fragestellungen sollten Sie sich zuerst an einen allgemeinmedizinisch tätigen Tierarzt wenden. Dort wird sachkundig entschieden, ob eine Überweisung in eine Fachklinik angezeigt ist. Wir arbeiten mit den überweisenden Haustierärzten eng zusammen und besprechen das Vorgehen gemeinsam.

Impfungen, Entwurmungen und allgemeine Ernährungsberatungen führen wir in der Regel nicht durch. Für die Erstvorstellungen wegen leichter Krankheitssymptome wie Husten, Durchfall, Erbrechen sollten sie sich ebenfalls zuerst an Ihren Haustierarzt wenden.

Sollte eine Überweisung vorliegen, bitten wir die Tierhalter, dies bei der Terminvergabe anzugeben und die Überweisungsunterlagen im Vorfeld durch den Haustierarzt übermitteln zu lassen. Ihr Haustierarzt erhält im Anschluss an den Termin in der Tierklinik Kalbach einen Bericht von uns sowie Empfehlungen für die weiterführende Diagnostik und Behandlung.

Unterlagen des Patienten

Unterlagen des Patienten

Es ist sinnvoll, zu einem Termin alle vorhandenen Unterlagen des Patienten mitzubringen oder im Vorfeld vom überweisenden Tierarzt übermitteln zu lassen. In vielen Fällen ist es dennoch notwendig, ältere Untersuchungen zu wiederholen oder ergänzende Aufnahmen und Tests durchzuführen.

Wartezeiten

Wartezeiten

Wir versuchen, die Wartezeiten für Termine möglichst kurz zu halten. Deshalb bieten wir ausschließlich eine Terminsprechstunde an. Dennoch ist es möglich, dass ein nicht angekündigter Notfall unvorhergesehene Wartezeiten entstehen lässt.

Insbesondere während des Notdienstes kann es zu sehr langen Wartezeiten kommen.

Wildtiere und Fundtiere

Wildtiere und Fundtiere

Häufig werden uns Wildtiere oder entlaufene Haustiere gebracht, die von Passanten aufgefunden wurden. Nach einer medizinischen Erstversorgung müssen diese in eine Wildtierauffangstation oder in ein Tierheim gebracht werden.

In der Tierklinik haben wir nicht die Möglichkeiten zur artgerechten Unterbringung, Pflege oder Fütterung von Wildtieren. Wir bitten die Finder daher, die Tiere in das zuständige Tierheim oder eine Wildtierauffangstation zu bringen. Bitte beachten Sie, dass alle Tiere, die unter das Jagdrecht fallen (z.B. Füchse, Wildschweine, Rehe, Wildenten, Greifvögel, Feldhasen, Waschbären) auch in Notsituationen nicht einfach mitgenommen werden dürfen.

Entlaufene, unverletzte Haustiere wie z.B. Hunde und Katzen können wir in unserer Klinik leider nicht aufnehmen und vermitteln. Bitte geben Sie diese direkt im zuständigen Tierheim (im Raum Frankfurt z.B. Tierheim Fechenheim) ab. Dort kümmert man sich schnell und zuverlässig um alles Weitere.